Quereinsteiger /Seiteneinsteiger an Schulen in NRW
im Bereich des RegierungsBezirk Düsseldorf
Versuch einer Darstellung persönlichen Erlebens
Berichtet wird sowohl von Erfahrungen, die ich im Rahmen meiner Bewerbungen auf eine Lehrerstelle zum Schuljahr 2001/2002 gemacht habe, als auch von allgemeinen Bedingungen, die den Arbeitsvertrag bestimmen.
Alle hier wiedergegebenen Verfahrensweisen und Darstellungen beziehen sich auf das Lehrereinstellungsverfahren zum Schuljahr 2001/2002. Änderungen in der Verfahrensweise und insbesondere in der Informationspolitik der Bez.Reg. Düsseldorf sind nicht auszuschließen. Zu beachten bleibt, daß die Bez.Reg. Düsseldorf sich im Zeifelsfall auf die geltenden Verordnungen, Richtlinien, Runderlasse etc. berufen wird. Veröffentlichungen im Internet und mündliche Zusagen sind rechtlich nicht bindend.
Biographisches
Ich hatte nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens für Mathematik und Geschichte (Sek II) Mitte der 80-er Jahre des vorigen Jhdt.-s das Refrendariat nicht absolviert. Nach dem Abschluß der universitären Ausbildung arbeitete ich in verschiedenen Berufen wie Verwaltungsleitung in einem Altenheim, EDV-Schulungen etc.
Im Mai 2001 habe ich an dem Bewerbungsverfahren auf schulscharf ausgeschriebene Stellen(2a) an verschiedenen Schulen im RegierungsBezirk(Reg.Bez.) Düsseldorf erfolgreich teilgenommen (Quereinsttieg). Zum 13.8.2001 wurde ich zunächst für ein Jahr befristet in den Schuldienst eingestellt (Sek.I, Realschule). Nach festgestellter Eignung erfolgte zum Schuljahr 2002/2003 die Übernahme als Lehrer im Angestelltenverhältnis. Ich unterrichte die Fächer Mathematik, Geschichte und Informatik.
Als Quereinsteiger (weil "aus der freien Wirtschaft" kommen) bzw. Nichterfüller (weil das zweite Staatsexamen fehlt) bzw. als Seiteneinsteiger (weil von der Bez.Reg. so eingestuft) an einer Schule wurde und werde ich mit einigen Eigenarten der Bürokratie konfrontiert, deren Nichtkenntnis mir einigen Unmut bereiteten. Besonders schlimm empfand ich die Undurchsichtigkeit des gesamten Verfahrens, insbesondere von Seiten der Bez.Reg.(2b) Düsseldorf: Oft kannten die Mitarbeiter der Behörde nicht die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen.(2c)
Voraussetzungen für Quereinsteiger an Schulen
Zur Zeit besteht für die Bezirksregierung in Düsseldorf im Bereich der Sek.I in den sog. Mangelfächern das Problem der Lehrerversorgung. Mangelfächer sind z.Zt.: Englisch, Musik, Informatik, Mathematik, Technik, Physik und Chemie. In diesen Fächern können die ausgebildeten Referendare den Bedarf an Lehrern nicht decken. (3)
Bisher ist Voraussetzung für den Quereinstieg ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern. Ein FH Studium reicht nicht aus. Dabei ist es recht gleichgültig, welcher Abschluß erreicht wurde: Diplom, Magister, 1- tes Staatsexamen u.ä.
Eine Ausnahme bilden hier die Abschlüsse an Musikhochschulen: Musikhochschulen sind keine wissenschaftlichen Hochschulen, so dass Absolventen von Musikhochschulen zwar als Musiklehrer eingestellt, aber eine Gehaltsstufe niedriger entlohnt werden. (4)
Bewerbungsverfahren
Die Schulen schreiben im Reg.Bez. Düsseldorf die freien Stellen im Internet aus, sog. "schulscharfe Ausschreibung". (4b)
Interressierte richten die Bewerbungsunterlagen direkt an die ausschreibende Schule, z.Hd. der Schulleitung. Für jede Schulstufe erhält die Bez.Reg. Düsseldorf einen Satz Bewerbugnsunterlagen mit dem Begleitformular ... (bitte aktuelle Informationen bei der Bez.Reg. nachlesen).
Quereinsteiger bewerben sich an den Schulen zusammen mit ehemaligen Referendaren, die das zweite Staatsexamen bereits haben, aber bisher noch nicht in den Schuldienst übernommen wurden.
Die angeschreibenen Schulen reagieren dann eigenständig auf die Bewerbungen und laden die potentiellen neuen Mitarbeiter zu Bewerbungsgesprächen ein.
Ich hatte in diesem Verfahren meine Bewerbungsunterlagen an verschiedene Realschulen und Gesamtschulen geschickt, ich glaube es waren 10 Schulen insgesamt. Die Unterlagen waren komplett: Lebenslauf mit Bild, alle Zeugnisse und Dokumente, die meine Fähigkeiten bezeugen. Das war zwar teuer, aber ... !
Parallel dazu ging ein Exemplar der Bewerbungsunterlagen pro Schulstufe an die Bez. Reg. in Düsseldorf. Düsseldorf deshalb, weil die Einstellung von den Schulen vorgeschlagen werden, letztlich aber die Bez. Reg.in Düsseldorf mein Arbeitgeber geworden ist.
Von einer oder zwei Schulen habe ich die Bewerbungsunterlagen zurückerhalten,von ein oder zwei anderen zumindest die Nachricht, daß ich nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden könnte. (5)
Von einer Schule habe ich eine Einladung zum Vorstellgespräch erhalten. Dieses Gespräch war dann auch erfolgreich.
Vorstellgespräch
Die Einstellungskommission an der Schule bestand aus dem Schulrektor, der Konrektorin, einem Vertreter der Lehrer, einer Vertreterin der Eltern und der Gelichstellungsbeauftragten der Lehrerkonferenz.
- 30 Minuten Vorbereitung für mich zur Beantwortung einer Frage, etwa: Wie stellen Sie sich einen modernen Unterricht vor ?
- 15 Min Vortrag vor der Kommission.
- Dannn Fragen: Könnten Sie sich eine Stelle als Klassenlehrer vorstellen ? Angenommen, Sie sind Klassenlehrer, wie sehen Sie die Aufgabe der Eltern ? ....
- Das Gespräch war einfacher als Vorstellgespräche in "der freien Wirtschaft": Die Damen und Herren waren sehr direkt und haben auf versteckte "Tricks" verzichtet: Sie meinten, was Sie sagten. Diese Haltung machte das Gespräch sehr angenehm.
- Ich hatte etwas Glück, ich hatte schon das erste Staatsexamen gemacht, so dass ich etwas „pädagogischer“ daherreden konnte. Das ist für Quereinsteiger an Schulen aber nicht unbedingt nötig, denke ich.
Einschätzung
Die Hürde der Bewerbung ist relativ einfach zu nehmen. Schwieriger ist, so meine Erfahrung, das erste Jahr im Unterricht.
Arbeitsaufnahme
Nach dem Gespräch teilte mir der Schulleiter noch am gleichen Abend, innerhalb von 2 Std.(!), das Ergebnis des Vorstellungsgespräches mit.
Nach meiner mündlichen Zusage erhielt ich ein Einstellungsangebot, unterzeichnet vom Schulleiter. (6)
Ich habe das Einstelungsangebot am 27.6.2001 (26.KW)unterzeichnet.Nach meiner Unterzeichnung war ich dann wohl potientieller Lehrer.
Mitte Juli 2001 (29.KW) erhielt ich ein Rundschreiben der Bez.Reg.Düsseldorf, in dem mir angekündigt wurde, daß mein Arbeitsverhältnis am 13.8.2001 beginnen werde. Zu diesem Termin sollte die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages in den Räumen der Bez.Reg. in Düsseldorf erfolgen.
Gekündigt habe ich meine Stelle Anfang Juli 2001 (27. KW) und konnte dann bis zum 13.8.2001 (33.KW) darauf hoffen, daß die Bez.Reg. mir einen Vertrag gibt.
Diese Zeit möchte ich nicht noch einmal erleben: Die Behörde konnte keine sinnvolle Auskunft geben, und einen Vertrag hatte ich eigentlich auch nicht ... (7)
Tatsächlich gab es von Seiten der Bez.Reg. keine Probleme, das wusste ich aber erst am 13.8.2002 (!). Die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages erfolgte dann auch fristgerecht, so daß ich seit 13.8.2001 als Lehrer im Angestelltenverhältnis meinen Dienst an einer städtischen Realschule absolviere.
Einschätzung
Die Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Akzeptierung des Arbeitsvertrage durch die Bez.Regierung war nach notwendiger erfolgter Kündigung sehr groß. Auch mir wurde, wie in den aktuellen Unterlagen der Bez.Reg. zum Lehrereinstellverfahren im Internet vermerkt, nach Unterzeichnung des Einstellungsangebotes eine Straf von 2.500 EUR für den Fall des Rücktritts angedroht. Zum Glück hat mir eine gut unterrichtete Person ausdrücklich geraten, der Bez.Reg. in diesem Fall zu vertrauen ....
Insgesamt war das Vorgehen der Bezirksregierung für den lediglich Wirtschaft gewohnten Neuling recht schwierig zu handeln, weil doch sehr mit der heißen Nadel gestrickt und äußerst ungewohnt.
Der Dienst begann mit einer Unterstützungsmaßnahme druch das Studienseminar Sek.I in Essen vom 14. - 17.8.2001.
Am 20.8.2001 begann mit Beginn des Schuljahres 2001/02 der reguläre Unterricht.
Unterstützungsmaßnahme im Schuljahr 2001 / 2002
Die Unterstützungsmaßnahme des Studienseminars Essen begann in der Woche vor Beginn des Schuljahres 2001/2002 am 14.8.2001. In den ersten 4 Tagen (bis zum 17.8.) wurde jeden Tag jeweils von 9.00 - 15.00 Uhr erfolreich versucht, den "Frischlingen" etwas Pädagogik und Schulrecht zu vermitteln.
Im weiteren Verlauf des Schuljahr 2001/2002 fand die Maßnahme jeweils Donnerstags statt und umfasst die folgenden Einheiten:
- Hauptseminar von 9.00 - 12.00 Uhr
- Fachseminar von 13.0 - 15.00 Uhr
- 4 Unterrichtsbesuche durch das Hauptseminar
- 6 Unterrichtsbesuche durch das Fachseminar
Diese Unterstützungsmaßnahme war für mich sehr gut: Die Betreuung durch die Fachseminarleiter war kompetent, hilfreich und sehr notwendig, die Unterrichtsbesuche waren zwar lästig aber produktiv. Ohne diese Maßnahme wäre mir der Start in den "Schulalltag" doch sehr schwer geworden.
Abschließende Beurteilung
Insgesamt habe ich die tatsächlichen Bedingungen, so wie ich sie in den vorliegenden Webseiten darstelle, in der gesamten Tragweite erst nach und nach innerhalb des ersten halben Jahres verstanden. Insbesondere die allgemeinen Bedingungen waren zunächst doch recht undurchsichtig.
Ich hoffe, mit diesen Seiten für kommende KollegInnen das Informationsdefizit, sie ich es, noch, kennengelernt habe, etwas zu beheben.
Weitere Hinweise:
Allgemeine Bedingungen für Quereinsteiger / Nichterfüller im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens an Schulen in NRW.
In eigener Sache
Grundsätzlich bin ich gerne Lehrer, den Schritt in den Schuldienst habe ich bisher nicht bereut, im Gegenteil, die Arbeit macht mir wirklich Spass (7a) .Die Darstellungen auf diesen Seiten sollen ausdrücklich der möglichst umfassenden Information von interessierten, potetiellen Bewerbern auf Lehrerstellen dienen. Wer weiß, worauf er sich einlässt, ärgert sich hinterher nicht.
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