Rahmenbedingungen für die Beschäftigung als Lehrer an öffentlichen Schulen in NRW
im Bereich des Regierungsbezirk Düsseldorf
- Bezirksregierung Düsseldorf, speziell das SchulPortal
- Die Webseiten von Paul Tresselt voll mit wichtigen, aktuellen Informationen und Tips, ein MUSS!
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Für Schule in NRW:
Überblick über Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien vom Schulministerium.NRW.de
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.2.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.Juni 2008 (pdf-Datei),
- Informationen, Zusammenstellungen, Fragen und Antworten zum Schulgesetz NRW,
- Verordnungen,
- Ausbildungs- und Prüfungsordnungen,
- Richtlinien/Lehrpläne, hier insbesondere die aktuellen Kernlehrpläne, kostenloser Download, nach kostenfreier Registrierung, möglich,
- Erlasse,
- Dienstrecht, hier auch die allgemeine Dienstordnung (ADO),
- Gesetze und Verordnungen zur Lehrerausbildung.
- LandesBeamtenGesetz NRW - LBG: In der Datenbank juris - online als Suchbegriff LBG eingeben.
- Lehrereinstellungsverfahren bei der Bez.Reg.Düssledorf.
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Ausschreibung von Vertretungsstellen der Bez.Reg.Düsseldorf: VERENA , und hier OLIVER - Online Lehrerversetzung.NRW für Bez.Reg.Düsseldorf
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Man MUSS es gelesen haben: Menschen mit Klasse! Lehrer in NRW,
Informationen zu Perspektiven, Ausbildung und Berufseinstieg. Eine ausführliche Informationsbroschüre der Bez.Reg. Düsseldorf zum Thema Lehrer werden. Beinhaltet Prognosen für den Lehrerberuf in NRW, Ausbildungsverfahren, Einstellungsmodalitäten etc.
Das Schreiben liegt im PDF-Format vor, das Format kann mit dem Adobe-Reader (ehemals: Acrobat-Reader) gelesen werden, dazu eine Downloadseite , zum downloaden halt ..... - Vergleich der Lehrerbesoldung bundesweit
- TV-L (Tarifvertrag der Lämder): Tarif, nach dem die angestellten Lehrer in NRW bezahlt werden, gültig ab 1.11.2006. Realschullehrer E11, Gymnasialleher E13. Gegenüber dem BAT entfallen die allgemeine Zulage, die Orts- und Sozialzuschläge: wohl dem, der keine Kinder hat und nicht verheiratet ist .....
- TDL, Tarifgemeinschaft der Länder: Tabellen
- Vollständiger Text des TV-L vom 12.10.2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr.1 vom 13.3.2008, und weitere Vereinbarungen .
- Nach den Sonderregelungen für Beschäftigte (Angestellte) als Lehrkräfte gelten die §§ 6- 10 TV-L (Arbeitszeit) nicht, es gelten die beamtenrechtlichen Regelungen (§§ 78 ff LBG-NRW), weiterhin hat der angestellte Lehrer seinen Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen, darüberhinausgehende Arbeitseinsätze werden wie bei den Beamten geregelt..
- Im Überleitungstarif findet sich eine Zuordnung der Besoldungsgruppen des BAT zu den neuen Entgeldgruppen
- Besoldungstabelle für Beamte in NRW: Bemate bis 35 Jahre alt, bei Mangelfächern bis 45 Jahre, Besoldung SI: A12; Gymnasium: A13 (jeweils Eingangsgehälter).
- Brutto-Netto Rechner von Spiegel Online und Lohsteuerrechner des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V..
- Ein bischen reden in Studis Online und ein bischen informieren in referendar.de, z.B. im Forum.
- SCHaLL: SCHutzgemeinschaft
angestellter
Lehrerinnen und
Lehrer in NRW e.V.
Das ist die etwas kritischere Variante der Meinungsäußerung ....! - Juristische Auseinandersetzungen zum Thema Quereinstieg etc. Hier finden sich einschlägige Urteile zu den Verfahrensweisen der Bezirksregierung Düsseldorf.
- Schule in WDR: verschiedene Reportagen und Audios, für aktuelle Informationen im Suchfeld "Schule" oder "Lehrer" eingeben
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