Bedingungen für Quereinsteiger /Seiteneinsteiger an Schulen in NRW 2001/2002
im Bereich des RegierungsBezirk Düsseldorf
Im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens werden in NRW seit 2001 Personen als Lehrer im Bereich der Sek.I eingestellt, die nicht das zweite Staatsexamen absolviert haben. (8) Es handelt sich hierbei um klassische Quereinsteiger auf Lehrerstellen an öffentlichen Schulen. (8aa)
Mittlerweile ist die Bez.Reg. Düsseldorf dazu übergegangen, sog. Quereinsteiger als Seiteneinsteiger zu bezeichnen (vgl. hierzu die genaue Differenzierung des Begriffs "Seiteneinstieger" in LEO. Das kann ggf. zu Verwirrungen führen, wenn man das nicht auseinanderhält ... :-)
Bedingungen für die Bewerbung
Bisher (Schuljahr 2002/2003) ist Voraussetzung für den Quereinstieg an Schulen ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern. Dabei ist es recht gleichgültig, welcher Abschluß erreicht wurde: Diplom, Magister, 1- tes Staatsexamen u.ä. Ein Fachhochschulstudium reicht nicht aus. Korrektur: Seit Dezember 2002 reicht ein Fachhochschulabschluss aus.(8ab)
Anrechnung von Diplomen / Magisterabschlüssen
Bestimmte Magister- und Diplomabschlüße können auf Antrag als 1-tes Staatsexamen anerkannt werden. Eine Liste findet sich auf den Internetseiten der Bez.Reg. Düsseldorf.
Beamtenstatus
Die Anstellung der Quereinsteiger erfolgt zunächst als Angestellte. Eine Verbeamtung kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Diese Voraussetzunen sind: Jünger als 36 Jahre, bei Unterricht in Mangelfächern bis zur Vollendung des 45 Lebensjahres, gesundheitliche Eignung, 1-tes und 2-tes Staatsexamen, erfolgreiche Beurteilung durch den Dienstvorgesetzten (i.e.SchulleiterIn).
Anstellung im Schuljahr 2001/2002
Die Anstellung erfolgt nach erfolgreich absolvierten Bewerbungsgespräch vor einer Kommission der die Stelle ausschreibenden Schule. Die Anstellung wird zunächst auf ein Jahr befristet. Abgeschlossen wird ein Angesteltenverhältnis im öffentlichen Dienst (nach BAT Land).
Die Probezeit richtet sich nach den Bestimmungen des BAT, beträgt also z.Zt. 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Schluß eines Kalendermonats (BAT SR 2y, Nr. 7).
Anwendung des BAT
Der BAT wird teilweise auf die Lehrer im Angestelltenverhältnis angewendet. Für Zeitangestellte gilt die Sonderregelung SR 2y BAT. Für Lehrer gilt die Sonderregelung SR 2l("2 el"), die in den einschlägigen BAT Taschenbüchern häufig nicht abgedruckt ist. (8a) Hier werden die Arbeitsbedingungen der Beamten in weiten Teilen auf die angestellten Lehrer übertragen.
Einstiegsgehalt
Als Nichterfüller (kein zweites Staatsexamen) / Quereinsteiger (aus der "freien Wirtschaft" kommend)/ Seiteneinsteiger (weil so mitlerweile die Sprachregelung in der Bez.Reg.) erhält man als Lehrer im Angestelltenverhältnis mit Hochschulabschluß BAT IVa. (8b)
Für Musiklehrer gilt je nach Abschluß BAT IVb. Für FH Absolventen weiß ich nicht, vermutlich auch BAT IVB.
Ist die Beschäftigung die erste Beschäftigung im öffentlichen Dienst, werden bei der Berechnung der Lebensaltersstufe nach BAT die Jahre nach Vollendung des 31-ten Lebnsjahres nur zur Hälfte angerechnet (BAT § 27 Teil A, Abs. 2). Ist ein Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt wird der Ortszuschlag für verheiratete Ehegatten jeweils hälftig angerechnet, die Zulagen für Kinder erhält nur ein Ehegatte (BAT § 29).
Erstes Jahr
Quereinsteiger / Nichterfüller werden zunächst für ein Jahr befristet als Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Während des ersten Dienstjahres nimmt der Angestellte an einer Unterstützungsmaßnahme teil. Diese Unterstützungsmaßnahme ist kein Qualifikationskurs und kein Zertifikatskurs.(9) Bei erfolgreicher Teilnahme an dieser Unterstützunsmaßnahme wird die unbefristete Unterrichtserlaubnis erteilt. Diese Unterrichtserlaubnis entspricht NICHT der Lehrbefähigung oder Fakultas, für die das zweiten Staatsexamen Voraussetzung ist.
Die Unterstützungsmaßname erfolgt berufsbegleitend, die Zeit der Maßnahme wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
Unbefristetes Angestelltenverhältnis
Am Ende des ersten Jahres beurteilte der jeweilige Schulleiter den Quereinsteiger / Nichterfüller, i.d.R.durch zwei Unterrichtsbesuche des Schulleiters und ein Gespräch über schulrelevante Bestimmungen und Verordnungen. Die Beurteilung erfolgt schriftlich. Bei fetgestellter Eignung erfolgt die Erteilung einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis und die Umwandlung des Zeitvertrages in ein unbefristetes Angesteltenverhältnis.
Beurteilung
An die Form der Beurteilung muß man sich als Quereinsteiger etwas gewöhnen: Die schriftliche Form der Beurteilung enthält keine Haken und Ösen wie in der Wirtschaft. Wenn da steht: gut ist auch gut gemeint. Ich konnte es kaum glauben, aber das ist wirklich so !
Mitlerweile (Juni 2003) gibt es mit dem unbefristeten Angesteltenverhältnis so einige Probleme: Wer unbefristet angestelt ist kann nicht mehr verbeamtet werden.vgl. aktuelle Informationen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Gehalt
Die Gehaltsstufe ist im ersten Jahr BAT IVa (A11).(10) Nach sechs Jahren erfolgt der Bewährungsaufstieg nach BAT III (A12). Weitere Erhöhungen, außer den Lebensalterstufen, sind nicht vorgesehen.
Ergänzuzng
Nach Bestehen des 2-ten Staatsexamens, also nach Absolvierung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes nach OVP-B (vgl. Ausführungen weiter unten), erhält man BAT III (A12).
Gehaltszahlung
Regulär erhält ein Angestellter im öffentlichen Dienst seine Bezüge zum 15-ten des Monats für den laufenden Monat. Die erste Gehalt kann sich verspäten, "das ist anders nicht machbar" ! Bei mir hat die erste Gehaltszahlung fast 2 Monate gedauert. Meine Bank hat nach Vorlage meines Arbeitsvertrages meinen Überziehungskredit anstandslos erhöht .....
Eine Abschlagszahlungen wurde gezahlt, nachdem ich an die Bez.Reg., geschrieben hatte. Das Schreiben ging über den Dienstweg, d.h. der Schulleiter hat das Schreiben gelesen und an die Bez.Reg. weitergeleitet.
Angestellte im öffentlichen Dienst können Darlehenszinsen für nicht gezahlte Gahälter dem Dienstherrn in Rechnung stellen (Beamte nicht).(11)
"Gerechtigkeit" bei der Bezahlung
Quereinsteiger an Schulen erhalten als Nichterfüller der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die zu leistende Arbeit eine Gehaltsstufe weniger als angestellte Lehrer mit zweitem Staatsexamen. Angestellte Lehrer, die nach BAT besoldet werden, erhalten pro Monat ca. 500,-- EUR brutto(?) weniger, als Beamte mit der vergleichbaren Besoldungsgruppe. Das bedeutet, zumindest zur Zeit, das die gleiche Arbeit in drei verschiedenen Arten entlohnt wird (Quereinsteiger ohne 2-tes Staatsexamen, Angestellte mit 2-tem Staatsexamen, Beamte). Der Quereinsteiger erhält hierbei das niedrigste Gehalt.
Überstunden
Drei Stunden im Monat können vom Arbeitgeber, hier Schule, ohne weitere Gegenleistung eingefordert werden. Ab der vierten Stunde werden Überstunden bezahlt und zwar ab der ersten geleisteten Stunde. Wer im Monat fünf Überstunden leistet bekommt dann auch fünf Stunden bezahlt.
Nachzahlungen
Im ersten Jahr werden wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses keine Beiträge zur Zusatzversorgungskasse gezahlt. Wird man weiter beschäftigt werden die Zahlungen für das erste Jahr rückwirkend erstattet. Die Kosten hierfür, also Sozialversicherungsbeiträge und Steuern trägt der Mitarbeiter. Bei mir sind das z.Zt. Beträge von etwa 9 Monate zu 150 EUR.
Aufstiegschancen/Beförderungen
Als Quereinsteiger an Schulen ist seit dem Schuljahr 2003 die Möglichkeit gegeben, das 2-te Staatsexamen berufsbegleitend nachzuerwerben. Diese Möglichkeit wird in der neuen OVP-B geregelt. Die OVP-B liegt als "Entwurf der Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP -B)" als PDF-Datei auf dem Bildungsserver NRW. Nach Erlangung des zweiten Staatsexamens stehen die allgemeinen Aufstiegschancen und Beförderungen wie jedem anderen Lehrer auch zur Verfügung. Insoweit müssen bisherige anderslautende Aussagen an dieser Stelle revidiert werden.
Hier einige Hinweise zu meinem Werdegang als Quereinsteiger / Nichterfüller im Schuldienst.
Quereinsteiger Sek I in NRW haben gute, wichtige Informationen.
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