1. Quereinsteiger ist ein allgemein üblicher Terminus für Personen, die einen Beruf nicht auf Grund der ursprünglichen Ausbildung ausüben, also nicht in stringenter "Linie" vom Tellerwäscher zum Millionär aufgestiegen sind, sondern irgendwo auf der Karriereleiter "von außen", oft fachfremd, in den Beruf eingestiegen sind. Seiteneinstieg ist der von derBez.Reg. Düsseldorf für den Quereinstieg gebrauchte Begriff.


1a. Diese Ausführungen beziehen sich auf das Einstellverfahren der Bez.Reg.Düsseldorf im Schuljahr 2001/2002.


2. Sek.I = Sekundarstufe I: Die Klassen 5 - 10 in den Schulformen Hauptschule, Realschule, Gesamtschulen und Gymnasium. Sek.II sind die Klassen 11 - 13 an Gymnasien bzw. die Klassen an den Berufskollegs. Sek. I Lehrer erhalten i.d.R. eine Gehaltsstufe weniger als Sek.II Lehrer. Mittlerweile wird in NRW nicht mehr für Schulstufen ausgebildet, sondern für Grundschul- /Haupt und Realschullehrer etc.


2a. "schulscharfe Einstellungsverfahren": Der Bewerber schickt seine Bewerbung direkt an die Schule, die Schule kümmert sich um den Kontakt mit den Bewerbern und führt die Einstellungsgespräche durch. Auf Grund der Einstellungswünsche der Schule entscheidet die Bez.Reg. in Düsseldorf dann über die Einstellungen.


2b. Bez.Reg. meint BezirksRegierung,
      Reg.Bez. meint Regierungsbezirk


2c. Die Bez.Reg. Düsseldorf unternimmt auf den neu gestalteten Internetseiten zum Lehrereinstellungsverfahren den, wie ich finde, gelungenen Versuch, das gesamte Verfahren für den Laien transparenter darzustellen.


3. Mögliche Ursachen des Lehrermangels: Keine Lehramtsstudenten, Mängel in der langfristigen Personalplanung, bessere Angebote in anderen Bundesländern (höhere Besoldung), schlechtes Image des Lehrerberufes: Jeder weiß alles besser, insgesamt geringe Bezahlung weil öffentlicher Dienst, die Zusatzversorgung bröckelt immer stärker ab ....


4. Angestellt Quereinsteiger erhalten BAT   IV a (A12); Musikhochschulabsolventen erhalten BAT   IV b (A10). Die A-Tarife gelten für Beamte, Quereinsteiger werden nicht verbeamtet.
Die Beamtengehälter (A-Tarif) liegt effektiv ca. 500,-- EUR pro Monat höher als das entsprechende Angestelltengehalt.
Diese Angaben dienen eigentlich besonders der Orientierung für Leute, die Beamte sind .... :-)


4b. Die Fristen für die Bewerbung sind Ausschlußfristen. Die Stellen wurden zweimal im Jahr ausgeschrieben. Mittlerweile (Jan. 2003) laufen im Schuljahr 2002 / 2003 insgesamt 6 Ausschreibungsverfahren. Die Ausschreibungen stellt die Bez.Reg. ins Internet.


5. Ich habe auch nicht überall in der Wirtschaft Bewerbungsunterlagen zurückerhalten, oder oft nur verknittert und unbrauchbar für weitere Versuche.


6. Das Angebot enthielt die Aufforderung, meine Zustimmung durch Unterschrift zu bestätigen. Nach Unterzeichnung konnte ich nur gegen Zahlung einer Strafe von 2.500 EUR aus dem "Vertrag" aussteigen. Irgendjemand meinte, diese Strafe sei rechtlich nicht durchsetzbar, aber man kann ja nicht wissen ....


7. Wir hatten damals, wie heute noch, eine Familie: Vier Kinder, Küche, Diele, Bad :-)


7a. Ich empfinde mittlerweile die Handlungen der Bez.Reg. als Zumutung und warte eigentlich nur noch auf die nächsten Aktionen.


8. Im Bereich des Berufskollegs gibt es seit längerem die Möglichkeit, als Quereinsteiger aus dem Berufsleben heraus, als Lehrer angestellt zu werden. Hier ist u.a. Vorraussetzung eine 5- jährige Berufsausübung. Einstellung mit BAT II (A13), ein Jahr Berufsbegleitende Fortbildung und Absolvierung des 2-ten Staatsexamens. Diese Möglichkeiten gibt es zur Zeit (Herbst 2002) im Bereich der allgemein bildenden Schulen NICHT.


8a. vgl. Nr. 200 ff in Dittmeier/Zängl/Cerff/Winter: Bundes-Angestelltentarif. Das ist ein Taschenbuch und ist so ziemlich in jeder Buchhandlung käuflich zu erwerben. Meist steht auch mindestens ein Exemplar in den öffentlichen Bibliotheken, was für den Leser schön kostengünstig ist, für die Autoren aber eher etwas lästig, weil nicht gewinnoptimierend :-)


8aa. Im Anfang, im RdErlass des MSWF vom 01.12.2000 - Az. 715-41-0/2-10-1/2001 , hießen wir noch "Nichterfüller" gemäß BASS 21-21 Nr. 53, neuerdings sind wir halt "Seiteneinsteiger", vgl. unter Punkt 5 des Schreiben der Bez.Reg. hierzu.
Wer jetzt denkt, das sei aber sehr verwunderlich und eigentlich total unwichtig dem sei seine Meinung unbenommen .... :-). Ich meine, die Rechtsgrundlagen in LEO sollte man schon mal gelesen haben !


8ab. Im Amtsblatt NRW 12/2002 findet sich auf Seite 491 der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 6.12.2002 - AZ: 621.05.02-20432/02 zum Thema: Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen: Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen.

Ich zitiere: "Aus Bedarfsgründen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, aus einer Hochschulabschlussprüfung oder einer Abschlussprüfung eine Fachhochschule Prüfungsleistungen in Erziehungswissenschaft oder in Fächern (Unterrichtsfach, berufliche Fachrichtung, spezielle berufliche Fachrichtung, Lernbereich oder Unterrichtsfach der Primarstufe) anzuerkennen."

Demnach werden Abschlüsse von Hochschulen und von Fachhochschulen als Zugangsvoraussetzung anerkannt.

In dem Anerkennungsverfahren gibt es die Anerkennung von Fächern aus dem Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss ohne Überprüfung. Eine Liste dieser Abschlüsse mit der Zuordnung der Fächer findet sich auf dieser Internetseite der Bez.Reg.Düsseldorf.

Die nicht in der Liste aufgeführten Fächer / Fächerkombinationen werden von der Bez.Reg. in geeigneter Weise überprüft.


8b. Nach mindestens sechsjähriger Bewährung in dieser Tätigkeit und in dieser Vergütungsgruppe erhält man BAT  III (A 12). Diese Informationen stammen aus der BASS = Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. Hier stehen alle aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen, soweit sie den Schulbetrieb betreffen. Die Angelegenheit der Eingruppierung der angestellten "Lehrer ohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis" steht in der BAS 21 - 21 Nr. 53, 1.1. Die BASS steht in jeder Schule den Lehrern zur Verfügung und kann für ca. 50,-- EUR bestellt werden bei: Ritterbach Verlag GmbH, 50226 Frechen; Tel.: 0 22 34 - 18 66 17; e-mail: zeitschriften@ritterbach.de. Das Werk ist ca. 800 Seiten (?)dick.


9. Zertifikatskurse werden für Lehrer mit abgeschlossenen zweiten Stattsexamen durchgeführt. Durch einen Zertifikatskurs kann ein Lehrer mit Lehrbefähigung eine Unterrichtserlaubnis für Fächer erwerben, die er nicht studiert hat. Ein Mathe- und Physiklehrer kann z.B. durch einen Zertifikatskurs die Unterrichtserlaubnis für Informatik zusätzlich erwerben. Zertifikatskurse sind im Umfang des Inhaltes und der Stunden niedriger zu bewerten als die Unterstützungsmaßnahmen für Quereinsteiger / Nichterfüller, sollte man zumindest annehmen .....


10. Nach mindestens sechsjähriger Bewährung in dieser Tätigkeit und in dieser Vergütungsgruppe erhält man BAT  III (A 12). Diese Informationen stammen aus der BASS = Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften. Hier stehen alle aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen, soweit sie den Schulbetrieb betreffen. Die Angelegenheit der Eingruppierung der angestellten "Lehrer ohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis" steht in der BAS 21 - 21 Nr. 53, 1.1. Die BASS steht in jeder Schule den Lehrern zur Verfügung und kann für ca. 50,-- EUR bestellt werden bei: Ritterbach Verlag GmbH, 50226 Frechen; Tel.: 0 22 34 - 18 66 17; e-mail: zeitschriften@ritterbach.de. Das Werk ist ca. 800 Seiten (?)dick.
Mittlerweile habe ich gehört, dass die BASS an Uni-Bibliotheken eingesehen werden kann, zumindest an der UNI-Bibliothek in Wuppertal.


11. Nach diesen Anfangsproblemen habe ich die Personalverwaltung: Gehaltsabrechnungen, Kindergeldzahlungen, Rückzahlungen etc. als sehr kompetent und fachlich versiert kennen gelernt. Die Leute verstehen ihr Handwerk.(Ich habe etliche Jahre Personalverwaltung "gemacht" und weiß, wovon ich rede :-)).